Verwaltungsgerichtshof 94/06/0048

94/06/0048Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Regest

Baurecht Nachbar Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Sachverständiger Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Entfall der Beiziehung Verfahrensrecht AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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