Verwaltungsgerichtshof 94/06/0036

94/06/0036Verwaltungsgerichtshof09.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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