Verwaltungsgerichtshof 94/06/0033

94/06/0033Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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