Verwaltungsgerichtshof 94/06/0032

94/06/0032Verwaltungsgerichtshof16.03.1995

Regest

Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baurecht Nachbar Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Verhältnis zu anderen Materien und Normen Zivilrecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1995

Spruch

Der Antrag der Beschwerdeführerin vom 20. August 1986 betreffend die Erlassung eines Baueinstellungs- und Abbruchauftrages wird gemäß § 16 Abs. 6 des Salzburger Baupolizeigesetzes in Verbindung mit den §§ 42 Abs. 4 und 62 Abs. 2 VwGG zurückgewiesen.

Die Gemeinde V hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.730,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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