Verwaltungsgerichtshof 94/06/0026

94/06/0026Verwaltungsgerichtshof26.01.1995

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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