Verwaltungsgerichtshof 94/06/0024

94/06/0024Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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