Verwaltungsgerichtshof 94/06/0023

94/06/0023Verwaltungsgerichtshof15.09.1994

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Ermessen besondere Rechtsgebiete Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.940,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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