Verwaltungsgerichtshof 94/06/0018

94/06/0018Verwaltungsgerichtshof14.09.1995

Regest

Baurecht Nachbar Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 13.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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