Verwaltungsgerichtshof 94/06/0007

94/06/0007Verwaltungsgerichtshof14.04.1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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