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94/05/0365•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0365
Gemäß § 67 VwGG wird festgestellt, daß der Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 20. Jänner 1987, Zl. MA 37/23-Maurer Lange Gasse 111/17/86, hinsichtlich des Reihenhauses 3 rechtswidrig war.
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