Verwaltungsgerichtshof 94/05/0352

94/05/0352Verwaltungsgerichtshof07.11.1995

Regest

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Allgemein sachliche Zuständigkeit Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0352

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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