Verwaltungsgerichtshof 94/05/0336

94/05/0336Verwaltungsgerichtshof29.08.1995

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0336

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.080,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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