Verwaltungsgerichtshof 94/05/0328

94/05/0328Verwaltungsgerichtshof01.09.1998

Regest

Änderung der Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0328

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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