Verwaltungsgerichtshof 94/05/0306

94/05/0306Verwaltungsgerichtshof07.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0306

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich je zur Hälfte Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,--, und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 25.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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