Verwaltungsgerichtshof 94/05/0301

94/05/0301Verwaltungsgerichtshof01.09.1998

Regest

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0301

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und dem Mitbeteiligten in der Höhe von S 12.500,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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