Verwaltungsgerichtshof 94/05/0246

94/05/0246Verwaltungsgerichtshof29.11.1994

Regest

Behördenbezeichnung Amtssiegel Fertigungsklausel Unterschrift des Genehmigenden Unterschrift Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Gemeinde K Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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