Verwaltungsgerichtshof 94/05/0239

94/05/0239Verwaltungsgerichtshof29.11.1994

Regest

Beweismittel unzuständige Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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