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94/05/0226•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0226
94/05/0226Verwaltungsgerichtshof31.01.1995
Intimation Zurechnung von Bescheiden Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung eigener Wirkungsbereich Zurechnung von Bescheiden Intimation Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer gemeinsam haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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