Verwaltungsgerichtshof 94/05/0204

94/05/0204Verwaltungsgerichtshof28.03.1995

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Erstmitbeteiligten wird abgewiesen.

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