Verwaltungsgerichtshof 94/05/0198

94/05/0198Verwaltungsgerichtshof19.12.1995

Regest

Anforderung an ein Gutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Stadt Wiener Neustadt Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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