Verwaltungsgerichtshof 94/05/0173

94/05/0173Verwaltungsgerichtshof07.11.1995

Regest

Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565.- und der erst- und zweitmitbeteiligten Partei insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 11.480.- jeweils binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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