Verwaltungsgerichtshof 94/05/0166

94/05/0166Verwaltungsgerichtshof30.09.1997

Regest

Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1997

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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