Verwaltungsgerichtshof 94/05/0116

94/05/0116Verwaltungsgerichtshof30.08.1994

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgegewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der HÖhe von S 4.000,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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