Verwaltungsgerichtshof 94/05/0104

94/05/0104Verwaltungsgerichtshof20.09.1994

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der erst- und zweitmitbeteiligten Partei zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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