Verwaltungsgerichtshof 94/05/0100

94/05/0100Verwaltungsgerichtshof29.11.1994

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verbesserungsauftrag Bejahung Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Vorstellung Diverses Formgebrechen behebbare Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer gemeinsam haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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