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94/05/0096•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0096
94/05/0096Verwaltungsgerichtshof30.08.1994
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Spruch und Begründung Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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