Verwaltungsgerichtshof 94/05/0096

94/05/0096Verwaltungsgerichtshof30.08.1994

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Spruch und Begründung Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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