Verwaltungsgerichtshof 94/05/0080

94/05/0080Verwaltungsgerichtshof20.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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