Verwaltungsgerichtshof 94/05/0066

94/05/0066Verwaltungsgerichtshof26.04.1994

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Parteistellung Parteienantrag Verhältnis zu §73 Abs2 letzter Satz AVG Besondere Rechtsgebiete Baurecht Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Formgebrechen behebbare Baurecht Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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