Verwaltungsgerichtshof 94/05/0058

94/05/0058Verwaltungsgerichtshof28.06.1994

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gebühren Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 25.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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