Verwaltungsgerichtshof 94/05/0041

94/05/0041Verwaltungsgerichtshof28.06.1994

Regest

Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandlos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch auf Aufwandersatz findet nicht statt.

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