Verwaltungsgerichtshof 94/05/0036

94/05/0036Verwaltungsgerichtshof20.09.1994

Regest

Allgemein (auch gemeinsame Rechtssätze mit AVG §68 Abs3 und Abs4) Besondere Rechtsgebiete Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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