Verwaltungsgerichtshof 94/05/0031

94/05/0031Verwaltungsgerichtshof10.05.1994

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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