Verwaltungsgerichtshof 94/05/0024

94/05/0024Verwaltungsgerichtshof29.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 13.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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