Verwaltungsgerichtshof 94/05/0016

94/05/0016Verwaltungsgerichtshof31.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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