Verwaltungsgerichtshof 94/05/0009

94/05/0009Verwaltungsgerichtshof26.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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