Verwaltungsgerichtshof 94/05/0006

94/05/0006Verwaltungsgerichtshof31.05.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhaltsermittlung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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