Verwaltungsgerichtshof 94/04/0265

94/04/0265Verwaltungsgerichtshof21.03.1995

Regest

Verhältnis zu anderen Materien Normen VStG Vertretungsbefugter juristische Person

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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