Verwaltungsgerichtshof 94/04/0233

94/04/0233Verwaltungsgerichtshof21.03.1995

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Strafnorm Mängel im Spruch Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0233

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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