Verwaltungsgerichtshof 94/04/0221

94/04/0221Verwaltungsgerichtshof24.01.1995

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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