Verwaltungsgerichtshof 94/04/0129

94/04/0129Verwaltungsgerichtshof22.11.1994

Regest

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Sachverständiger Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Sachverständiger Techniker

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt B) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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