Verwaltungsgerichtshof 94/04/0123

94/04/0123Verwaltungsgerichtshof22.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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