Verwaltungsgerichtshof 94/04/0093

94/04/0093Verwaltungsgerichtshof28.11.1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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