Verwaltungsgerichtshof 94/04/0080

94/04/0080Verwaltungsgerichtshof23.10.1995

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Spruch der Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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