Verwaltungsgerichtshof 94/04/0062

94/04/0062Verwaltungsgerichtshof24.08.1995

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Rechtswidrigkeit von Bescheiden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.08.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren hierüber eingestellt.

Die Anträge auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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