Verwaltungsgerichtshof 94/04/0046

94/04/0046Verwaltungsgerichtshof24.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.08.1995

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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