Verwaltungsgerichtshof 94/04/0045

94/04/0045Verwaltungsgerichtshof12.07.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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