Verwaltungsgerichtshof 94/04/0023

94/04/0023Verwaltungsgerichtshof28.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1994

Spruch

Der Punkt 4. des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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