Verwaltungsgerichtshof 94/04/0013

94/04/0013Verwaltungsgerichtshof24.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.08.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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