Verwaltungsgerichtshof 94/03/0334

94/03/0334Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Regest

Jagdkarte Entzug Jagdkarte Verweigerung Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Jagdausübung Jagdausübungsberechtigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0334

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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