Verwaltungsgerichtshof 94/03/0272

94/03/0272Verwaltungsgerichtshof08.02.1995

Regest

Beweismittel Zeugen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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